- Beschreibung
Speziell für Autos und Boote.
Technische Daten:
Sender / Empfänger
• Betriebsspannung Sender 4,8 bis 6 V
• zwei stufenlos regelbare vollproportionale Kanäle
• Servo-Reverse für beide Kanäle (Umkehrung der Laufrichtung)
• Trimmfunktion für Gas und Lenkung
• Dual Rate für beide Kanäle (Wegbegrenzung der Servos)
• Stromversorgung des Empfängers (ohne BEC) bis 11 V möglich
• Integriertes Fail-Safe
• Uni-Steckersystem für Futaba und Graupner-J/R
• Ladebuchse (Pluspol innen)
• Batteriezustandsanzeige mittels LED
Ladegerät
• Eingangsspannung: 100-240 V, 50/60 Hz (AC)
• Ladestrom Output 1 : max. 2 A / 9 V
• Ladestrom Output 2 : max. 0,5 A / 6 V
• Akkutypen: NiMH
Steuerservo:
• JR Stecker
• 6 kg Stellkraft
• Metallgetriebe
Fahrakku: NiMH 7,2 V / 3000 mAh TAMIYA-Stecker
Senderakku: NiMH Mignon 1,2 V / 2100 mAh
2-Kanal 2.4GHz Sender
4-Kanal Mini-Empfänger
Expert Charger Car and Radio
7,2V / 3000mAh Fahrakku
CS-6 Lenkservo
4x 2100 mAh Mignon Senderakkus
Anleitung
Technische Daten:
2.4GHz RC-System
ergonomisch einstellbar
Kugelgelagerte Bedienelemente am Sender
Servo mit Metallgetriebe (6kg)
2 in 1 Lader für Fahrakku und Sender
Informationspflicht gemäß Batterieverordnung (BattV):
Der Endverbraucher ist verpflichtet, Batterien, die Abfälle sind, an einen Vertreiber, der Verkaufsstelle
oder an den von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich zurückzugeben.
Abweichend können Endverbraucher, die gewerbliche oder sonstige wirtschaftliche Unternehmen oder öffentliche
Einrichtungen sind, den Ort der Rückgabe mit dem gemeinsamen Rücknahmesystem nach dem § 4 Abs. 2 oder mit
Herstellern, die ein eigenes System nach § 4 Abs. 3 eingerichtet haben, vereinbaren.
Kennzeichnungspflichtige Batterien sind mit einem der beiden gleichbedeutenden Zeichen, bestehend
aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig
ausschlaggebenden Schwermetalls zu versehen.
Die Entscheidung, welches Zeichen verwendet wird, trifft der nach § 11 Abs. 1 zur Kennzeichnung Verpflichtete.